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Was versteht man unter "Titulierung von Forderungen"?
Ein Vollstreckungsbescheid gegen den kein fristgemäßer Einspruch eingelegt wird, wird rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er jetzt amtlich fest, dass dem Gläubiger dieser Anspruch zusteht. Sie können sich praktisch nicht mehr dagegen wehren.
Titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Andere Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteile, Prozessvergleiche, öffentliche Urkunden und notarielle Urkunden mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
Quelle:BAG-SB
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