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Verjährung droht


Verjährung droht

Dies beinhaltet insbesondere Ansprüche aus:

- Ansprüche aufgrund erbrachter Lieferungen und Leistungen
- Ansprüche aus Miete und Pacht, einschließlich Nebenkosten
- Ansprüche aus Kaufpreiszahlung
- Ansprüche aus Zinsen

Darüber hinaus bestehen für andere Bereiche ergänzende sowie wichtige Verjährungsregeln welche es gilt rechtzeitig zu beachten. Sprechen Sie und gerne darauf an. Am besten, Sie lassen es gar nicht so weit kommen, dass eine Verjährung Ihrer Forderung droht.
Verhinderung der Verjährung / Unterbrechung der Verjährung.

Verhindern Sie jetzt, dass Ihre Forderungen zum Jahresende verjähren!

Sichern Sie Ihre offenen Forderungen sowie Ansprüche rechtzeitig vor dem Jahresende. Wichtig zu beachten ist, dass das Versenden einer einfachen außergerichtlichen Mahnung, also eine erneute Zahlungsaufforderung, die zum Jahresende eintretende Verjährung von Ansprüchen nicht, und zwar auch dann nicht, wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgt. Auch das Versenden von mehrfachen Zahlungserinnerungen oder schriftlichen Mahnungen bewirken nicht die Unterbrechung der laufenden Verjährung.

Der Eintritt der Verjährung Ihrer berechtigten Forderungsansprüche kann ausschließlich nur dann unterbrochen werden, wenn der Anspruchsinhaber selbst oder durch Dritte berechtigte Parteien einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt hat. Hierfür ist das örtlich zuständige Amtsgericht am Wohn- / Geschäftssitz des Antragstellers, oder Einreichung einer Zahlungsklage am Wohn- / Geschäftssitz des Schuldners zuständig.

Verhinderung der Verjährung / Unterbrechung der Verjährung richtig gemacht

Nur mit der rechtzeitigen Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder einer direkten Zahlungsklage innerhalb der Verjährungsfrist geht der Zahlungsanspruch des Gläubigers nicht verloren. Es gilt zu beachten das Gerichte gerade zum Jahresende eine Vielzahl von Mahnbescheide bearbeiten müssen und die Vorlaufzeit zur Zustellung daher deutlich erhöht sein kann.

Seit den Änderungen der Verjährungsfristen zum 01. Januar 2002 beträgt gemäß 195 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist lediglich noch drei Jahre! Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind. Die ordentliche Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem eine Forderung entstanden und fällig geworden ist. Das heißt, eine erbrachte Leistung, die zu Beginn eines Jahres erbracht wurde oder gar in der Mitte eines Jahres, setzt die Verjährungsfrist erst zum Jahresende in Gang.

So berechnen Sie die regelmäßige Verjährungsfrist selbst:

Datum, zu dem die Forderung fällig wird, plus die Zeit bis 31.12. eines Jahres, in dem die Forderung fällig wird, zusätzlich 3 Jahre = Ende der Verjährungsfrist.

DEBITAS übernimmt für Sie die vollständige Abwicklung
DEBITAS Inkasso steht für solides und seriöses Forderungsmanagement mit jahrelanger Erfahrung und juristischer Fachkompetenz. Unser Team berät Sie fallspezifisch und übernimmt im Nachgang alle relevanten Prozesse um ihre Rechtsansprüche zu sichern.
Forderungs-Eingabe in 3 Schritten - Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden
Onlinetool zur Inkassoeingabe

Forderungs-Eingabe in 3 Schritten - Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden

Forderungs-Eingabe in 3 Schritten - Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden

Inkassobearbeitung leicht gemacht. Über unsere Onlineeingabe Ihrer Forderung in nur 3 Schritten, haben Sie die Möglichkeit in wenigen Minuten Ihre Forderung oder Forderungen online zur Bearbeitung durch unser geschultes Inkassoteam bearbeiten zu lassen.

Alle Forderungen welche wärend der Bürozeiten eingegeben werden, werden noch am selben Tag bearbeitet. Für die Übergabe von Massenforderungen stellen wir Ihnen gerne eine gesichterte Schnittstelle zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

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DEBITAS Forderungsmanagement baut Service für Kunden durch Rechtsanwaltskanzlei aus!
Serviceausbau durch Rechtsanwaltskanzlei

DEBITAS Forderungsmanagement baut Service für Kunden durch Rechtsanwaltskanzlei aus!

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FUNDIERTE RECHTSBERATUNG - ZÜGIGE MANDATSBEARBEITUNG - TRANSPARENTER AUFWAND

Eine schnelle und fundierte Einschätzung zu einem Vorgang hilft die richtige Entscheidung zu treffen über das weitere Vorgehen, stets unter Wahrung Ihrer Interessen und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.

Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Vorgang aus den Bereich Forderungsmanagement-, Vertragsrecht-, privates Bau- und Immobilienrecht sowie Werkvertrags- und Mietrecht etc. handelt.

Das hohe persönliche Engagement der Kanzlei Keienburg, die fachspezifische Arbeitsteilung unter den Kollegen und die kanzleiübergreifende Zusammenarbeit mit involvierten Parteien der steuer- und unternehmensberatenden Berufe sind zur optimalen Durchsetzung der Mandanteninteressen selbstverständlich.

Die Kanzlei mit Rechtsanwalt Georg Keienburg befindet sich direkt in den Räumlichkeiten von DEBITAS Forderungsmanagement GmbH, wodurch eine exzellente Absprache mit den Mandanten fallspezifisch vorgenommen werden kann.
Sie möchten Forderungen verkaufen?


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DEBITAS Forderungseinkauf garantiert schnelle Liquidität

Sie haben eine oder mehrere Forderungen gegen Unternehmen, Gewerbetreibende oder Privatpersonen mit Sitz in Deutschland? Dann sind Sie bei DEBITAS Forderungskauf genau richtig.

Sie erhalten von uns nach einer unbürokratischen Vorprüfung ein unverbindliches Kaufangebot für Ihr Forderungspaket. Um diese Vorprüfung durchführen zu können übersenden Sie uns bitte die Einzelforderungen oder einen Auszug aus dem Massenforderungsvolumen.

Die Forderungen bzw. der Rechtsanspruch muss klar dokumentiert sein bzw. aus der übersendeten Rechnung hervorgehen. Bitte beachten Sie dass die Forderungen nicht älter als 6 Monate sind und ohne Einrede behaftet sind. Je aktueller der Anspruch ist, umso höher fällt unser Kaufangebot aus.

Bei Übereinkunft mit Ihnen werden die Forderungen an uns abgetreten und Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden den vereinbarten Kaufpreis ausgekehrt.
Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern!


Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern!

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Kreditbearbeitungsgebühren der Banken unzulässig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Mai.2014 die Bearbeitungsgebühren bei Verbraucher-Krediten für unzulässig erklärt. Somit können Sie als Darlehensnehmer wenn Sie in der Vergangenheit solche banküblichen Extra-Gebühren gezahlt haben diese unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren zurück fordern - rückwirkend bis ins Jahr 2011.

DEBITAS als Experte für modernes Forderungsmanagement kümmert sich um die vollständige Abwicklung für Sie. DEBITAS garantiert Ihnen 100 % Auszahlung der zu Unrecht bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren.

Und so einfach geht es:

1. Erteilen Sie uns den Auftrag zur Rückforderung Ihrer Bearbeitungsgebühren
2. Übersenden Sie uns Ihren Kreditvertrag als Kopie


Wir prüfen wie hoch Ihr Erstattungsanspruch ist und fordern diesen bei dem zuständigen Kreditinstitut ein. Alle notwendigen Bearbeitungsschritte hierzu übernehmen wir vollständig für Sie. Nach der Erstattung der Bearbeitungsgebühren bekommen Sie diese vollständig auf Ihr angegebenes Bankkonto ausbezahlt. Dieser Vorgang kann ggfls. einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sie wollen nicht warten und möchten sofort eine Auszahlung?

Und so einfach geht es:

1. Treten Sie Ihren Anspruch zur Rückforderung Ihrer Bearbeitungsgebühren ab
2. Übersenden Sie uns Ihren Kreditvertrag als Kopie
3. Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot
4. Bei Annahme des Angebots erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden Ihr Geld ausbezahlt.



Wir fordern für Sie die unzulässigen Bearbeitungsgebühren zurück, 100 % Auszahlung.
Weitere Informationen finden Sie hier = öffnet in neuem Fenster
Gezielter DIALOG hilft sowohl Gläubigern als auch den Schuldnern
Hinweis

Gezielter DIALOG hilft sowohl Gläubigern als auch den Schuldnern

In den meisten Fällen ist das Nichtbezahlen von Rechnungen seitens der Schuldner nicht beabsichtigt oder vorsätzlich initiiert, Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel. Oftmals verändern sich schlagartig die Einkommenssituationen, nicht eingeplante Sonderausgaben belasten die finanziellen Möglichkeiten oder die Kinder brauchen neue Winterkleidung oder die Schule macht einen nicht eingeplanten Ausflug wo eine Zuzahlung notwendig wird. All dies kann bei Personen mit schwacher Liquidität zu massiver Verschlechterung des Zahlungsverhaltens führen.
Falsch ist jedoch den Kopf in den Sand zu stecken und mit den Gläubigern bzw. mit dessen Vertretern z. B. das Inkassobüro nicht in den Dialog zu treten. Spätestens wenn sich das Inkassobüro einschaltet wie die DEBITAS - Inkasso & Forderungsmanagement GmbH, sollte ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter für die Erarbeitung eines Lösungsansatzes geführt werden. Hierbei muss man keine falsche Scham haben, da die Sachbearbeiter der Forderungen die offiziellen Vertreter der Gläubiger sind und in dessen Namen verhandeln bzw. einen Lösungsansatz gemeinsam mit dem Schuldner vereinbaren. Durch eine gezielte Ratenzahlungsvereinbarung oder einen festen Zahlungsplan kann der Schuldner Forderungen abtragen und der Gläubiger kann die Forderung erwarten.
Unser Linktipp: InsolNet Informationsdienst für Insolvenzverfahren
Linktipp

Unser Linktipp: InsolNet Informationsdienst für Insolvenzverfahren

Sie haben Forderungen oder Außenstände gegen ein Unternehmen und wissen nicht ob es sich lohnt dagegen vorzugehen? Grundsätzlich lohnt es sich immer Forderungen im Inkassoeinzug geltend zu machen. Bei dem Verdacht der bestehenden Insolvenz eines Unternehmens kann über die kostenlose Plattform InsolNet zusätzlich geprüft werden ob ein entsprechendes Verfahren besteht oder eingeleitet ist.

Die InsolDatenbank enthält die Basisdaten aller in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1.1.1999 eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren (IN-Verfahren).

Die tägliche Erfassung neuer Daten und die komfortablen Such- und Auswertefunktionen ermöglichen einen effizienten
Zugriff auf aktuellste Verfahrensinformationen.

In der InsoDatenBank finden Sie was Sie suchen. Rund um die Uhr. Schnell und auf den Punkt.

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Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unseren FAQ und Lexikonbeiträgen
Hinweis

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Hilfreiche Erklärungen und Antworten rund um das Thema Forderungsmanagement oder zu DEBITAS finden Sie bei DEBITAS auf der Seite " FAQ & LEXIKON". Wir werden diese Seite Stück für Stück ergänzen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben stehen wir Ihnen gerne behilflich zur Seite.

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Twitter ist ein Echtzeit-Informationsnetzwerk. Im Herzen von Twitter befinden sich winzige Informationspartikel, die sich Tweets nennen. Jeder Tweet ist 140 Zeichen lang. Aber lassen Sie sich nicht von der Kürze eines Tweets täuschen. Man kann auch auf schmalem Raum vieles mitteilen. Man kann Fotos, Videos und Gespräche direkt in einem Tweet sehen, und damit die ganze Geschichte mit einem einzigen Blick, auf einem Ort, erfassen.

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Firmen verlieren 350.000.000.000 Euro
Nachrichtenmeldung 16. Mai 2013

Firmen verlieren 350.000.000.000 Euro

Unbeglichene Rechnungen werden ein immer größeres Problem für Unternehmen. Die Zahlungsmoral in der EU lässt einer Erhebung zufolge immer mehr zu wünschen übrig. Dabei liegt das Problem nicht nur allein in den kriselnden Südländern: Auch in Deutschland ist die Lage alles andere als rosig.

Im vergangenen Jahr haben Unternehmen in Europa durch zu spät beglichene Rechnungen oder Zahlungsausfälle insgesamt 350 Mrd. Euro verloren. Dies seien sieben Prozent mehr als im Vorjahr, teilte der schwedische Inkassodienstleister Intrum Justitia unter Berufung auf seine jährliche Erhebung unter 9800 Firmen in 29 EU-Ländern mit. Der Gesamtbetrag entspreche drei Prozent aller Forderungen. Experten erkennen in den Zahlen Hinweise darauf, dass vor allem kleine Unternehmen unter der schlechten Zahlungsmoral leiden und verstärkt in die Insolvenz getrieben werden könnten.

Die Studie zeigt große Unterschiede im Zahlungsverhalten der nördlichen und südlichen EU-Länder. Während Firmen in Griechenland, Zypern, Ungarn und Portugal besonders gefährdet sind, auf unbeglichenen Rechnungen sitzenzubleiben, ist das Risiko in Deutschland, der Schweiz und Österreich deutlich kleiner. Trotzdem sehe es wegen des schlechteren Geschäftsklimas in keinem Land rosig aus, sagte Intrum-Justitia-Chef Lars Wollung.

Allein in Deutschland rechneten knapp ein Drittel der Firmen im laufenden Jahr mit mehr Problemen durch zu spät bezahlte Rechnungen. Im Vorjahr hatten dies nur 21 Prozent der Befragten erwartet. Zugleich gäben Firmen ihren Kunden nun deutlich weniger Zeit, um Rechnungen zu begleichen, ergänzte Wollung.

(Quelle: n-tv.de , rts)
SEPA für Unternehmen und Gewerbetreibende
Änderungen 20. Mai 2013

SEPA für Unternehmen und Gewerbetreibende

Unternehmen müssen bei der Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften in Euro bestimmte technische Anforderungen einhalten: Unternehmen müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML Formats bei elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind.

Nach dem 1. Februar 2014 ist die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) der Identifikator für Zahlungskonten für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro im Euro-Raum und ersetzt somit die nationale Kontokennung (BBAN, in Deutschland die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl).

Nach dem 1. Februar 2014 ist das XML-Nachrichtenformat des ISO 20022 Standards für einzelne veranlasste oder erhaltene Überweisungen und Lastschriften in Euro zu verwenden, wenn diese gebündelt übermittelt werden. Die Mitgliedstaaten können Unternehmen von der verpflichtenden Nutzung des Nachrichtenformats bis zum 1. Februar 2016 freistellen. In Deutschland wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht. Durch die Einführung des XML-Standards wird SEPA die heutige Vielfalt an nationalen Zahlungsverkehrsformaten eliminieren. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, können dadurch ihren Aufwand für Formatpflege und Systemverwaltung deutlich reduzieren.

Bestimmte Datenelemente sind obligatorisch in der gesamten Zahlungskette (z.B. Zahler - Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienstleister des Zahlers - Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, Zahlungsempfänger - Zahlungsdienstleister).

(Quelle: Deutsche Bundesbank)

SEPA IN NEUEM FENSTER ÖFFNEN
Erleichterte Forderungsbeitreibung für Berufsgeheimnisträger
Gesetzesänderung 23. April 2013

Erleichterte Forderungsbeitreibung für Berufsgeheimnisträger

Viele niedergelassene Ärzte leiden darunter, wenn privatärztliche Leistungen von den privaten Krankenversicherungen (PKV) grundlos eingeschränkt werden. Nicht selten verweigert dann auch der Patient die Erstattung der Kosten mit Verweis auf die Ablehnung seiner privaten Krankenversicherung.

Entweder mahnt der Arzt die Erstattung seiner Gebühren dann selbst an oder er beauftragt einen Dritten mit der Forderungsbeitreibung. Das kann eine ärztliche Verrechnungsstelle sein, die ihrerseits den Betrag zunächst in Rechnung stellt und anschließend mahnt, oder aber der Arzt schaltet einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen für den Mahnprozess ein.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Straßburg hat im November 2012 ein beachtenswertes Urteil gefällt, welches Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern die Möglichkeit eröffnen könnte, auch ohne vorherige Einwilligung der Patienten bzw. Schuldner die Forderungsbeitreibung ohne etwaiges Strafbarkeitsrisiko an Inkassounternehmen und IT-Dienstleister zu übertragen.

Quelle: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V.
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